Börsennotierte Firmen müssen in den Geschäftsberichten 2006 erstmals offen legen, welche Bezüge die Vorstände erhielten. Allerdings gibt es zwei Hintertürchen: einerseits kann die Hauptversammlung beschließen, die Vorstände bist zu 5 Jahre von dieser Pflicht zu befreien. Andererseits lassen sich besonders