Eigentlich verbietet das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) die Benachteiligung von Bewerbern nach Aussehen, Hautfarbe, Alter, Geschlecht etc. Fotos indes betonen Entscheidungskriterien, die eigentlich nicht relevant sein dürften. Aus diesem Grund sind in den meisten Ländern, etwa Frankreich Fotos unüblich. Dennoch setzen