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Wirbel um den Gründungszuschuss, Teil 3

Gestern und vorgestern ging es um die neuen Regelungen beim Gründungszuschuss. Heute präsentiere ich Ihnen einige Tipps, mit denen Sie sich bestmöglich vor Ablehnungen Ihres Antrags schützen:

  • Nicht auf den letzten Drücker erst Gründungszuschuss beantragen. Das  weckt den Verdacht, Ihnen ginge es nur um eine Verlängerung von ALG I.
  • Sich beraten lassen. Vorgründungsberatungen werden in der Regel nicht finanziert, aber die Eigeninvestition lohnt sich ganz bestimmt.
  • Nicht nur auf die Ratschläge von allgemeinen Gründungsexperten vertrauen. Autoren und Journalisten etwa sollten sich besser nicht von Leuten beraten lassen, die sonst Döner-Buden-Gründer coachen. Sie brauchen Branchenexperten, und deren Wissen und Einschätzung gibt es nun mal nicht umsonst.
  • Eine wirklich gute Idee ausarbeiten. Gute freiberufliche Ideen basieren auf Fachwissen, Erfahrungen, Kenntnissen und sind möglichst wenig vergleichbar.
  • Bei der Formulierung helfen Muster-Business Pläne, wie sie beispielsweise in meinem Shop erhältlich sind. Sie sind aber selbstverständlich keine Vorlage, die eins zu eins übernommen werden kann, sondern eine Anleitung, wie Sie Ideen in bestimmten Bereichen – etwa als Unternehmensberater, Trainer, Berater, Coach, Designer, Fotodesigner, Stilberater, Einrichtungsberater, Journalist, PR-Berater, Marketing-Berater etc. – tragfähig und erfolgreich gestalten. Viele gaben mir das Feedback, dass das bestellte Unternehmenskonzept sehr geholfen hätte, einen eigenen Plan auszuarbeiten – und ihnen bewusst geworden ist, dass ihre ursprüngliche Idee nicht speziell genug war. Es gab aber auch schon Besteller, die den Plan mit Aussagen wie dieser zurückgaben: „Nach dem Lesen wurde mir bewusst, dass da doch ganz schön viel Arbeit drin steckt. Ich will doch nicht gründen.“ Also: Ohne Arbeit, vor allem Denkarbeit, geht es nicht.
  • Informieren Sie sich über die gesetzliche Lage im SGB III.

23. Juni 2010   1 Kommentar - Slow-Grow-Prinzip - Permalink
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Wirbel um den Gründungszuschuss, Teil 2

Wie gestern berichtet: Bis die neuen Regelungen greifen können, gelten die alten. 

Diese besagen:

1.Der Gründungszuschuss ist eine Muss-Regelung. Er muss gewährt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Und die heißen: Business Plan, fachkundige Stellungnahme, „echte“ Selbstständigkeit (keine Scheinselbstständigkeit).

2. Der Gründungszuschuss wird vorerst für neun Monate gewährt. Er umfasst das Arbeitslosengeld I und obendrauf 300 EUR.

3. Für weitere sechs Monate können auf Antrag bei der Agentur für Arbeit 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, „wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden“ (O-Text SGB III).

4. Der Gründungszuschuss muss spätestens neun Monate nach Eintreten der Arbeitslosigkeit beantragt werden.

5. Sobald der Gründungszuschuss beantragt ist, wird das eigentliche Arbeitslosengeld gestoppt. Es kann also zwischen dem Antrag und der Genehmigung zu einer Zeit „ohne Geld“ kommen.

Kann der Gründungszuschuss trotz derzeitiger Muss-Regelung abgelehnt werden? Ja, denn es gibt bereits jetzt Schlupflöcher bei der Interpretation. „Bei begründeten Zweifeln an Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen“ – so steht es im SGB III.  Das bedeutet, die Gewährung des GZ kann von der Teilnahme an einem Kurs abhängen – so etwa im Landkreis Lüneburg, wo Teilnehmer eine Gründerwerkstatt aufsuchen müssen.

Auch an der Tragfähigkeit können Zweifel angemeldet werden oder an der Kompetenz der fachkundigen Stelle, die diese ausstellt. Weiterer Knackpunkt kann die Formulierung sein, wonach eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausgeübt werden muss. Es gab Fälle, in denen die Bundesagentur für Arbeit, vorbereitende Tätigkeiten nicht als Selbstständigkeit anerkannte. Dies ist vor allem für jene Freiberufler haarig, die lange akquirieren müssen, bevor sie einen Auftrag bekommen.  Einer meiner Kunden, IT-Freelancer im Projektgeschäft, wurde die hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit in Abrede gestellt, weil dieser innerhalb der neun Monaten Gründungszuschuss nur ein kleineres Projekt angenommen hatte. Natürlich ist so etwas grober Unfug. Und selbstverständlich ist Akquisetätigkeit eine unternehmerische Aktivität. Doch wenn die BA "nein" sagt, droht im Zweifel Papierkrieg – und im Extremfall eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Fazit: Interpretationsspielraum gibt es bereits jetzt. Auf einer relativ sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Tipps von morgen berücksichtigen.

22. Juni 2010   1 Kommentar - Slow-Grow-Prinzip - Permalink
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Wirbel um den Gründungszuschuss, Teil 1

Seit 14 Tagen sorgt das Sparpaket für Wirbel. In seinem immer sehr gut recherchierten Newsletter berichtete gruendungszuschuss.de-Betreiber Andreas Lutz von zunehmenden Ablehnungsbescheiden durch die Arbeitsagenturen.

Kaum ist mein Standardwerk zur Existenzgründung, das „ Praxisbuch Existenzgründung“ in die neue Auflage gegangen, scheint eine Änderung im Kapitel "Gründungszuschuss" ins Haus zu stehen. Die Bundesarbeitsagentur ist dazu verdonnert worden, 4,3 Milliarden Euro einzusparen. Wie und in welcher Form das geschehen soll, ist noch nicht klar. Die derzeit häufigeren Ablehnungen schon jetzt deuten auf eine strengere Auslegung vorhandener Regeln – zumal das Geld in den Agenturen ohnehin knapp ist.

Möglich, dass aus der derzeitigen Muss-Leistung (jeder, der gründen will, hat Anspruch) eine Kann-Leistung wird. Das bedeutet, es wird wie beim Einstiegsgeld (für Arbeitslosengeld-II-Empfänger) vom Fallmanager und möglicherweise auch regionalen Regelungen abhängig sein, wer den Gründungszuschuss bekommt – und wer nicht.

Das ist allerdings noch nicht Gesetz. Das Sparpaket, und damit auch mögliche Änderungen beim  Gründungszuschuss, muss dazu erst einmal den Bundesrat passieren. Doch gerade haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat aufgrund der NRW-Wahl geändert. Allerdings meldet Spiegel Online gerade, dass die Bundesregierung Teile des Sparpakets am Bundesrat vorbei schiffen möchte.

Was passieren wird und was nicht, ist also völlig unklar. Klar ist, dass hier an der falschen Stelle der Rotstift angesetzt wird, denn Gründungen aus der Arbeitslosigkeit sind extrem erfolgreich. 27 Milliarden Euro ließen sich mit der Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes einsparen, rechnete uns der Stern in „Die verrückteste Steuer der Welt“ vor. Ich verzichte gern auf meinen ermäßigten Steuersatz als Buchautorin.

Bis es jedoch (vielleicht) neue Regelungen gibt, gelten die alten. Wie diese aussehen, verrate ich morgen.

21. Juni 2010   1 Kommentar - Slow-Grow-Prinzip - Permalink
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