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Jammert nicht! Wer langsam gründet, schafft´s auch ohne Zuschuss

Tschüss Gründungszuschuss! In der Form wie es dich bisher gab, gibt´s dich in wenigen Wochen, Stichtag 1.11., nicht mehr. Nur noch sechs Monate zahlt die Bundesagentur für Arbeit Gründungswilligen in Deinem Namen als “Existenzgründungszuschuss” Arbeitslosengeld plus 300 Euro. Im SGB III wird sich das nach der Umformulierung des jetzigen Paragrafen so lesen:

§ 93 Gründungszuschuss

(1)    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, KÖNNEN zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Grün- dungszuschuss erhalten.“ Aus dem Gesetzesentwurf.

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28. September 2011   4 Kommentare - Slow-Grow-Prinzip - Permalink
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Let´s start: Wie erklärt sich der aktuelle Gründungsboom?

2011, so orakeln die Statistiken, soll ein Boomjahr für Gründungen werden. Bei uns häufen sich derzeit die Anträge im KFW-geförderten Coaching. Dabei steigt die Qualität der Unternehmungen enorm. Wer sich derzeit selbstständig macht, will das wirklich und ist entsprechend hochmotiviert. Bekanntlich ist dies einer der wesentlichen Triebkräfte für Erfolg. Wer will, der kann. Oder umgekehrt.

Die aktuelle Gründungswelle hat mutmaßlich damit zu tun, dass sich viele Angestellte nicht wohl fühlen in ihren Unternehmen oder dort ihre Fähigkeiten nicht oder nicht ausreichend einsetzen können. Auch Umorientierungen führen nicht selten vom Regen in die Traufe.

Vielfach passen auch die Rahmenbedingungen der „alten“ Arbeitswelt nicht so gut zum eigenen Leben. Denn trotz Fachkräftemangels ist die Qualität der angebotenen Stellen leider oft miserabel. Wer etwas kann und will, macht da doch lieber gleich sein eigenes Ding, um den Buchtitel meines Kollegen Thilo Baum zu zitieren. Das ist derzeit nicht im Sinne unserer wirtschaftstreuen Regierung, die ihre Fachkräfte lieber mit Angestelltenverträgen knebelt. Anders jedenfalls kann ich mir den aktuellen Rückwärtsschwenk bei prallen Kassen nicht erklären – ist es doch eine Tatsache, dass die Zahl der Selbstständigen stetig steigt, sich Freelancing durchsetzt und diese eine wichtige und keinesfalls prekäre Form der Zukunft der Arbeit ist. Prekär ist das, was mir heute Morgen eine Kundin berichtete, Akademikerin mit zwei Studienabschlüssen: Ihr wurde ein Teilzeitjob mit 20 Stunden für 590 EUR brutto angeboten, Studium gern gesehen.

Trotz des Optimismus sind Gründer derzeit verunsichert, da es schon ab November diesen Jahres neue Regelungen für den Gründungszuschuss geben soll.

  • Vorab: die alten Regelungen gelten für alle, die Ihren Antrag bis 31.10.2011 einreichen, auch wenn die Arbeitsagenturen offensichtlich derzeit ein wenig „herumzicken“. Im Moment gilt: Wer eine Tragfähigkeitsbescheinigung und noch mindestens drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bekommt den Zuschuss. Da gibt´s kein Diskutieren. Lassen Sie sich also von entsprechenden Äußerungen nicht verrückt machen.
  • Ab 1.11.2011 soll gelten: Die Pflicht- verwandelt sich in eine Ermessensleistung, das heißt: Fallmanager bei der Arbeitsagentur werden entscheiden. Das ist natürlich erschreckend angesichts der Tatsache, dass dort niemand sitzt, der Branchenkenntnisse mitbringt (es sei denn zum Arbeitsvermittlungsgewerbe ;-) ). Ich halte zwar die ganze Business Planung für überholt, befürchte aber, dass es bedeutet, dass die Pläne ab sofort mehr „Blendwerk“ enthalten müssen. Hauptsache sieht gut und durchdacht aus. Zwei Seiten Kurzbeschreibung – die Zeiten dürften jedenfalls vorbei sein.
  • Bisher erhält den Zuschuss jeder Arbeitslose der noch mindestens 90 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. In Zukunft soll diese Zeitgrenze auf 180 Tage ausgedehnt werden. Der Antrag muss also früher gestellt werden als bisher.
  • Gezahlt wird dann auch nur noch für sechs Monate mit dem Arbeitslosengeld plus 300 EUR (entspricht dann etwa dem alten Netto) sowie für weitere sechs Monate mit 300 EUR (d.h. man bekommt über weitere 6 Monate 1800 EUR).
  • Insgesamt kürzt das den Gründern, die Anspruch auf den Höchstsatz hatten, bis zu 6.500 Euro einfach so weg, wie die Experten von Gründungszuschuss.de errechneten.

Ich berate derzeit einige Kunden, die in einem Angestelltenverhältnis stecken und sich gern selbstständig machen würden. Die Änderung der Regeln setzt sie unter Zugzwang – und lässt nach Alternativen fragen. Zwar bringt der Gründungszuschuss derzeit bis zu 21.000 EUR, jedoch empfiehlt es sich dennoch nicht, überstürzt zu kündigen. Gerade bei Dienstleistungen rund um Coaching, Beratung und Personal sollten Sie sich Zeit nehmen. Die Idee muss stehen und darf sich nicht erst in der Gründungsphase entwickeln.

Wenn Sie selbst kündigen, bedeutet dies außerdem, dass Sie drei Monate gesperrt sein – oder eben drei Monate weniger Arbeitslosengeld bekommen. Diese Sperre lässt sich umgehen, wenn Sie durch einen Arzt nachweisen, dass Sie unter Burnout oder Mobbing leiden – allerdings ist dies eine Ermessensentscheidung. Es kann klappen, muss aber nicht. Bitte auch nicht vergessen: Wer sich selbstständig machen möchte, braucht oft höhere Rücklagen als sie der Gründungszuschuss bietet. Wer diese nicht hat, kann Startgeld bei der KFW oder einen Mikrokredit, etwa bei der Gls-Bank, beantragen.

25. Mai 2011   5 Kommentare - Slow-Grow-Prinzip - Permalink
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Gründungszuschuss: Jetzt geht´s ihm an den Kragen

Er ist nicht mehr gesellschaftsfähig bei kaum  mehr als drei Millionen Arbeitslosen. Es gibt doch Jobs genug. Da brauchen wir doch nicht noch mehr Klein- und Solounternehmer, deren Schar in den letzten 10 Jahren von einer auf zwei Millionen gewachsen ist.  Deshalb soll es ihm an den Kragen: dem Gründungzuschuss. Natürlich ist dies nicht die offizielle Begründung der zuständigen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, sondern meine Interpretation. Die offizielle bezog sich letztes Jahr, als man schon mal beschneiden wollte, noch auf die Kassenlage. Dieses Jahr zückt man eine andere Karte und wird sicher die passende Studie präsentieren: den Missbrauch. Doch allzu unglaubwürdig klingt das Lied von der Ausnutzung dieses Fördermittels, wenn man die früheren Erfolgsstories des Gründungszuschusses betrachtet, die etwa noch 2009 vom Institut für Arbeitsmarktfoschung gemeldet wurden. Und das Argument, diese kleinen Selbstständigen zahlten ja nicht in die Sozialkassen, hinkt nicht nur [Read more →]

6. April 2011   7 Kommentare - Slow-Grow-Prinzip - Permalink
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